- Generelles
Unsere italienischen Fahrzeuge sind Oldtimer, welche mit Bedacht und der notwendigen Sorgfalt zu behandeln sind. Diese Fahrzeuge verfügen in der Regel nicht über die heute üblichen Features wie Klimaanlage, elektrische Fensterheber, Dämmungen und Partikelfilter. Da es sich bei Oldtimer um ältere Fahrzeuge handelt, kann sich dies auf den Geruch auswirken. Die Abgasnormen entsprechen nicht den heutigen Standards. Unsere Oldtimer fahren ausschliesslich von März bis Oktober (Ausnahmen sind in gegenseitigem Einverständnis sowie bei guten Wetterbedingungen und salzfreien Strassen möglich).
- Reinigung
Die Reinigung unserer Fahrzeuge ist im Preis inkludiert. Bei unverhältnismässigen Verunreinigungen, die den zweckmässigen Gebrauch des Fahrzeuges in Zweifel stellen, behalten wir uns vor, den Mehraufwand zu berechnen.
- Effektive Arbeitszeiten
Die effektive Arbeitszeit wird immer ab Brüttisellen bis zum vereinbarten Treffpunkt und wieder nach Brüttisellen zurück berechnet. Allfällige Wartezeiten wie beispielsweise beim Apéro, Fotoshooting oder Restaurantbesuch werden in Rechnung gestellt.
- Preise
Der Preis erfolgt auf Basis der aktuellen Tarife auf der Homepage www.motoritricolori.ch und berechnet sich nach effektivem Stundenaufwand. Angebrochene Stunden werden pro rata temporis belastet.
- Versicherung
Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert inkl. Insassenschutz. Der Kasko-Selbstbehalt beträgt CHF 3‘000. In jedem Fall haftet der Mieter vollumfänglich bei grobfahrlässigen oder mutwilligen Schädigungen am Fahrzeug.
- Ablehnung eines Interessenten
Oldtimer sind spezielle und heikle Fahrzeuge. Der Beauftragte behält sich das Recht vor, einen potenziellen Interessenten abzulehnen und auch entschädigungslos unter Rückzahlung einer allfällig geleisteten Kaution vom Vertrag zurücktreten zu können.
- Zahlungskonditionen
Nach Eingang der provisorischen Reservationsbestätigung ist die Anzahlung von 30% des berechneten Preises innert 14 Tagen oder bis spätestens 7 Tage vor der vertraglichen Erfüllung auf folgendes Bankkonto zu überweisen: Credit Suisse, 8070 Zürich, IBAN CH32 0483 5121 1761 9100 0, Kevin Martire, Riedmühlestrasse 51d, 8306 Brüttisellen. Alternativ kann der offene Betrag innert derselben Frist auf 079 576 63 84 getwintet werden. Nach Eingang der Anzahlung ist die Reservation definitiv. Der restliche Betrag (nach Abzug der Anzahlung) muss am gebuchten Tag vor der Fahrt entweder in bar oder per Twint beglichen werden. Allfällige Schäden, welche im Zuge der Rückgabe des Fahrzeuges an die Motori Tricolori festgestellt werden, werden der Auftraggeberin in Rechnung gestellt.
- Stornierung
Jegliche Stornierungen oder Umbuchungen müssen zwingend schriftlich erfolgen.
- Rücktritt von der Reservation
Für die Auftraggeberin gilt: Ein Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn ist ohne die Angabe von Gründen kostenlos, bei einem Rücktritt von 3-7 Tage vor Vertragsbeginn werden 50% verrechnet, ab 72 Stunden vor Vertragsbeginn wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Für den Beauftragten gilt: Der Beauftrage kann aus wichtigen Gründen jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Insbesondere bei unvorhersehbaren technischen Mängeln an den Fahrzeugen. Sollte das gewünschte und im Voraus reservierte Fahrzeug deshalb nicht zur Verfügung stehen, wird die Beauftragte einen adäquaten Ersatz bereitstellen. Dasselbe gilt, wenn aufgrund äusserer Umstände eine Gefährdung der zu befördernden Personen, des Fahrers oder der Fahrzeuge nicht ausgeschlossen werden kann. Beispiele dafür sind unberechenbare Witterungseinflüsse wie Eisglätte, starker Nebel oder Hagel, sowie andere Umstände wie beispielsweise Demonstrationen. Bei einem Rücktritt der Beauftragten sind geleistete Vorauszahlungen der Auftraggeberin unverzüglich zurückzuzahlen. Im Falle eines Rücktritts während des Auftrages werden nur anteilige Kosten berechnet. Die Motori Tricolori haftet für keine Schäden, die aus einem Rücktritt vom Vertrag entstehen.
- Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus Delikt sind sowohl gegen die Motori Tricolori als auch gegen deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.
- Beförderung
Die Fahrgäste haben sich jederzeit und ausnahmslos an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen der Motori Tricolori oder des Chauffeurs zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes oder der Sicherheit des Strassenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist die Motori Tricolori oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschliessen. In diesem Fall berechnet die Motori Tricolori den vollen Fahrpreis.
- Haustiere
Tiere jeglicher Art sind in den Fahrzeugen nicht geduldet.
- Rauchverbot
In allen Fahrzeugen gilt ein striktes Rauchverbot, das jederzeit einzuhalten ist.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen zur Folge.
- Gerichtsstand
Brüttisellen, Schweiz. Anwendbares Recht ist Schweizer Recht.
